Umsatzsteuerpflicht beim Handel oder der Vermittlung von Bitcoins
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Fällt der Handel mit oder die Vermittlung von Bitcoins unter eine Steuerbefreiung nach § 4 Nummer 8 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), bzw. ist der Handel mit oder die Vermittlung von Bitcoins einer Steuerbefreiung nach § 4 Nummer 8 UStG gleichgestellt, und stellt die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel eine umsatzsteuerpflichtige Leistung dar?