Umsatzsteuerliche Behandlung von Preisminderungen hinsichtlich des Reverse-Charge-Verfahrens
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie werden nachträgliche Rabatte (Preisminderungen) umsatzsteuerlich behandelt, die sich nach dem gesamten Umsatz innerhalb einer Zeitspanne bemessen, wenn die getätigten Umsätze sowohl solche unter und ohne Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens enthalten (bitte differenziert nach Lieferanten und Leistungsempfängern angeben), und in welcher Höhe wurde abgeführte Umsatzsteuer bei Bauleistungen durch den Leistungsempfänger zurückgefordert, weil dieser fälschlicherweise das Reverse-Charge-Verfahren für Umsätze vor dem 15. Februar 2014 angewendet hatte?</p>