Umsatzsteuerliche Behandlung von Angestellten an öffentlichen Bühnen und Änderungsbedarf
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass derzeit die Länder- und kommunalen Finanzverwaltungen in größerem Umfang neue und rückwirkende Steuerbescheide an selbständige Bühnen-und Kostümbildner wie auch selbständige Bühnenregisseure und -choreografen, welche an öffentlichen Bühnen arbeiten, stellen, welche eine 19-Prozent-Umsatzsteuerforderung beinhalten?<br /> <br /> Kann die Bundesregierung erläutern, wie nach geltendem Umsatzsteuerrecht Leistungen von selbständigen Bühnenregisseurinnen/-regisseuren und -choreografinnen/-choreografen umsatzsteuerlich behandelt werden (bitte differenziert nach Leistungsempfängern angeben), auch vor dem Hintergrund, dass die Änderung des § 4 Nummer 20 Buchstabe a des Umsatzsteuergesetzes durch das Jahressteuergesetz 2013 erst zum 1. Januar 2013 wirksam wird?<br /> <br /> Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um hier eine bundesweit einheitliche umsatzsteuerliche Behandlung sicherzustellen, vor dem Hintergrund, dass die geltende Regelung von den Finanzämtern unterschiedlich ausgelegt wird (bitte mit Begründung)?