Umsatzsteuerliche Behandlung bestimmter Photovoltaikanlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass die im BMF-Schreiben mit dem Titel "Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen" (abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2023-02-27-nullsteuersatz-fuer-umsaetze-im-zusammenhang-mit-bestimmten-photovoltaikanlagen.pdf?__ blob=publicationFile&v=1) genannte Hürde für eine Gegenstandsentnahme – die Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Privatvermögen – explizit dann erfüllt ist, wenn genau 90 Prozent des erzeugten Stroms für nichtunternehmerische Zwecke verwendet werden (und nicht beispielsweise 85 Prozent oder 95 Prozent)?