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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-253647

Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsmaßnahmen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wird aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass durch die Streichung des bisherigen § 4 Nummer 22 Buchstabe a UstG im Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (Jahressteuergesetz 2019) und die damit verbundene Neufassung des § 4 Nummer 21 UstG-E z. B. die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsmaßnahmen aller Berufsverbände erhalten bleibt, obwohl diese im Entwurf nicht mehr explizit erwähnt werden?<br /> <br /> Wie gedenkt die Bundesregierung im genannten Gesetzentwurf sicherzustellen, dass unabhängig von der unmittelbaren beruflichen Verwertbarkeit eines Bildungsangebots (in Abgrenzung zur "reinen Freizeitgestaltung" gem. § 4 Nummer 21 Satz 2 UstG-E) der Zugang zum lebenslangen Lernen &ndash; z. B. über Erwachsenenbildung oder allgemein bildende Angebote der Weiterbildung &ndash; ohne neue steuerliche Belastungen möglich bleibt?