Umsatzrendite durch die Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hatte die Bundesregierung im Vorfeld der letzten Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung vom 14. März dieses Jahres Kenntnis über die Höhe der infolge dieser Änderung zu erwartenden Umsatzrendite („Gewinnsatz“), die sich daraus für die nächste Bestimmung der genehmigungsfähigen Briefportoerhöhung für die Deutsche Post AG ergeben würde, und wenn ja, wer hat die prognostischen Berechnungen vorgenommen?<br /> <br /> Falls ja, welche Umsatzrenditen hatten diese Berechnungen zum Ergebnis, und falls nein, warum hat die Bundesregierung diesbezüglich keine entsprechenden Berechnungen zu den zu erwartenden Folgen der Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung vorgenommen?