Umsatzbesteuerung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung die Rechtsfrage geprüft, ob eine Photovoltaikanlage dem Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unterliegt, wenn sie bereits im Jahr 2022 zum Teil in Betrieb genommen wurde, aber der Batteriespeicher erst im Jahr 2023 installiert wurde, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und sieht die Bundesregierung hier Klarstellungs- oder Regelungsbedarf?