Umsatzbesteuerung der Versandapotheke "Vorteil 24"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird sichergestellt, dass „Vorteil24“ als ausländische Versandapotheke auf ihre von zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechneten Arzneimittel auch tatsächlich Mehrwertsteuer in Deutschland gezahlt hat und nicht – wie in einem Bericht des Mediums „APOTHEKE ADHOC“ vom 17. Dezember 2012 behauptet – die Steuern in den Niederlanden abgeführt hat, und ist überhaupt sichergestellt, dass von „Vorteil24“ Umsatzsteuer gezahlt wurde?