Umrüstung von Dieselfahrzeugen durch Software-Updates bis zum September 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Verpflichtung der Automobilhersteller durch den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, die Entwicklung der noch ausstehenden Software-Updates für die Umrüstung der insgesamt 5,3 Millionen Dieselfahrzeuge zum 1. September 2018 abgeschlossen zu haben ("Darum verlangen wir von den Herstellern jetzt klipp und klar: Sie müssen bis 1. September die Software-Entwicklung abgeschlossen haben", vgl. BILD am Sonntag vom 1. Mai 2018), und welche Sanktionen sind möglich bzw. vorgesehen, wenn die Automobilhersteller diese Frist nicht einhalten?