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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-282244

Umrüstung des Forschungsreaktors München II auf einen Uran-Brennstoff mit niedrigerer Anreicherung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen genauen Inhalt haben nach Kenntnis der Bundesregierung die neuen Regelungen zur Umrüstung des Forschungsreaktors München II (FRM II) auf einen Uran-Brennstoff mit niedrigerer Anreicherung, die an die Stelle derjenigen Regelungen getreten sind, die bislang eine Umrüstung bis zum Jahr 2010 (3. Teilerrichtungsgenehmigung), verlängert bis zum Jahr 2018 (Anpassungsvereinbarung), vorgeschrieben hatten (bitte Regelungsort genau angeben), und wenn eine solche Regelung noch nicht erfolgt ist, in welcher Weise setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass es hinsichtlich der Umrüstung zu einer Verpflichtung mit zeitlicher Vorgabe bzw. mit einer klar begrenzten Fristsetzung kommt?