Ummeldung von ins Frauenhaus geflohene Frauen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob durch das Bundesmeldegesetz Frauen, die in Frauenhäuser fliehen und dort länger als sechs Monate verweilen, bei ihrer Ummeldung auf ihren Ausweisdokumenten einen Meldeaufkleber mit der Adresse des Frauenhauses erhalten, der ihre Anonymität und die des Frauenhauses aufhebt, und wenn ja, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um diesen Missstand zu beheben und die Sicherheit von gewaltbetroffenen Frauen und den Frauenhäusern wieder herzustellen?