Umlagefähigkeit der Grundsteuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beinhaltet die Grundsatz-Einigung des Koalitionsgipfels am 17. Juni 2019 (www.tagesschau.de/inland/grundsteuer-grundrente-101.html) über die Grundsteuer auch, dass diese künftig nicht mehr auf Wohnungsmieter als Betriebskosten umgelegt werden darf, wie ein durch die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD im November 2018 abgelehnter Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 19/6160) vorsah, und falls nein – obwohl sich die noch amtierende Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz nach ihrem vorgenannten Abstimmen dagegen sodann im Frühjahr diesen Jahres da-für ausgesprochen hatte (www.abendblatt.de/hamburg/article216929969/Neue-Grundsteuer-fuer-Hamburg-Jeder-gegen-jeden.html) –, wird die Bundesregierung unter dem Einfluss der künftigen Bundesjustizministerin (etwa im für August 2019 angekündigten Mietgesetz-Paket der Bundesregierung) die Umlagefähigkeit der Grundsteuer streichen, um Mieter vor allem in Ballungsräumen zu entlasten?