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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-75012

Umklassifizierung des Handelsabkommens CETA von EU-only in ein gemischtes Abkommen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass für eine voraussichtlich notwendige verfahrensrelevante Umklassifizierung von CETA (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada) von &bdquo;EU-only&ldquo; in &bdquo;gemischt&ldquo; ein einstimmiger Ratsbeschluss notwendig sein wird, und was wird die Bundesregierung tun angesichts der erklärten Bereitschaft Italiens, CETA auch als EU-only-Abkommen zu unterzeichnen (DER SPIEGEL vom 11. Juni 2016), um ihre Rechtsauffassung, dass CETA ein gemischtes Abkommen ist, durchzusetzen?<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der deutsche Vertreter im Rat aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet ist, im Rat einen Änderungsvorschlag einzubringen, mit dem Ziel CETA als &bdquo;gemischtes Abkommen&ldquo; einzuordnen, sofern die Europäische Kommission CETA als ,,EU-only&ldquo; klassifiziert hat und dass sie &ndash; sofern die Europäische Kommission CETA als &bdquo;EU-only&ldquo; klassifiziert und der Rat diese verfahrensrelevante Entscheidung nicht revidiert &ndash; dazu verpflichtet ist, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, um die Rechtswidrigkeit der Klassifizierung von CETA als &bdquo;EU-only&ldquo; feststellen zu lassen, da dies dazu führt, dass die grundgesetzlich garantierten Partizipationsrechte des Deutschen Bundestages unterlaufen würden?