Umgehung von fahrzeugseitigen Lärmgrenzwerten durch den Einbau von Auspuffklappen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die laut "taz. die Tageszeitung" vom 26. Februar 2018 weit verbreitete Umgehung von fahrzeugseitigen Lärmgrenzwerten durch den Einbau von Auspuffklappen, die sowohl bei Motorrädern als auch bei Pkw dem Zweck dienen sollen, die Grenzwerte im Typzulassungsverfahren einzuhalten, während die Fahrzeuge bei geöffneten Auspuffklappen im realen Straßenbetrieb deutlich lauter werden, und warum weist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht das Kraftfahrt-Bundesamt an, zumindest im begründeten Verdachtsfall die Herstellerangaben zu überprüfen?