Umgehung eines Waffenembargos über Tochterfirmen im Ausland durch deutsche Rüstungsunternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung, so wie in der Fragestunde vom 12. Dezember 2018 von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Antwort auf meine Mündliche Frage (Plenarprotokoll 19/70) angekündigt, bereits mit der bestehenden Gesetzeslücke in der Außenwirtschaftsverordnung (§ 49) beschäftigt, die Rüstungsexporte über Tochterfirmen im Ausland von deutschen Rüstungskonzernen z. B. nach Saudi-Arabien möglich macht, und falls nein, bis wann will die Bundesregierung dies tun?