Umgehung des tarifvertraglich untersagten Einsatzes von Leiharbeitsbeschäftigten als Streikbrecher
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Sachverhalt, dass tarifgebundene Leiharbeitsunternehmen den tarifvertraglich untersagten Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten als Streikbrecher über Subverträge mit anderen Leiharbeitsunternehmen umgehen (vgl. "Real heuert Streikbrecher über Briefkastenfirma an", Handelsblatt vom 1. Juli 2015), und mit welchen konkreten Vorgaben will die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Streikeinsatzverbot von Leiharbeitsbeschäftigten mit Blick auf solche Scheinkonstruktionen bzw. Subverträge durchsetzen?