Umgehung der frühen Nutzenbewertung bei neuen Arzneimitteln
Vorlage bzw. Nichtvorlage eines Dossiers über den Nutzen eines Präparates durch das pharmazeutische Unternehmen beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für die (Zusatz-)Nutzenbewertung bei Markteinführung (§ 35a SGB V): Folgen fehlender bzw. unvollständiger Einreichung, Entwicklung seit Geltung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG)<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)