Umgehung der Branchenzuschläge in der Leiharbeit durch die Anwendung spezieller Tarifverträge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen, wenn in der Leiharbeitsbranche Ratschläge in der Form verbreitet werden, dass bei den Branchenzuschlägen nicht der angewandte Tarifvertrag im Entleihbetrieb, sondern speziellere und damit günstigere Tarifverträge gelten können, sofern eine Zuordnungsmöglichkeit zu dieser spezielleren Branche möglich ist, und bestätigt die Bundesregierung, dass in dieser Form die Branchenzuschläge in der Leiharbeit durch die Anwendung eines günstigeren Tarifvertrags umgangen werden können, obwohl die Bundesregierung dies in der Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage „Equal Pay und Branchenzuschläge in der Leiharbeit“ (Bundestagsdrucksache 17/11738) ausgeschlossen hat?