Umgang mit Vorhaben des Bedarfsplans Straße bei gegenteiligen Bürger- bzw. Gemeinderatsentscheidungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie geht die Bundesregierung mit Vorhaben des Bedarfsplans Straße um – insbesondere mit Ortsumgehungen –, bei denen in Bürgerentscheiden eine Mehrheit der Wahlberechtigten gegen den Bau des Vorhabens gestimmt hat bzw. ein Beschluss eines Gemeinderats oder einer anderen gewählten Volksvertretung auf kommunaler Ebene gegen ein Straßenbauvorhaben vorliegt, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Entscheidungen auf kommunaler Ebene zu berücksichtigen, indem entsprechende Anpassungen in einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes einfließen?