Umgang mit syrischen Gefährdern und Straftätern nach dem Beschluss des Abschiebestopps bis Ende 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie geht die Bundesregierung mit syrischen Gefährdern und rechtskräftig verurteilten syrischen Straftätern um, nachdem die Innenministerkonferenz einen Abschiebestopp nach Syrien bis Ende 2018 einstimmig beschlossen hat (Süddeutsche Zeitung vom 8. Dezember 2017: "Abschieben und Aufschieben")?