Umgang mit Stellungnahmen von Verbänden und Ländern durch das BMUV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Werktage betrug in der 20. Wahlperiode die mittlere Frist für die Stellungnahme zu Referentenentwürfen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz durch Verbände und Länder (bitte für beide als Median und aufgeschlüsselt nach Abteilungen angeben)?<br /> <br /> Ist die Praxis des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für den Umgang mit Stellungnahmen von Verbänden und Ländern gemäß § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien nach wie vor grundsätzlich nicht kürzer als vier Wochen, wie in Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 20/40 angegeben, oder haben sich die Ermessenskriterien des BMUV inzwischen geändert, und wenn ja, wie?