Umgang mit quotierten untermaßigen Fischen durch Angler
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kann die Bundesregierung, in Anbetracht der am 3. Juli 2018 von netzwerk-angeln.de veröffentlichten Haltung der EU-Kommission (Generaldirektion für Maritime Angelegenheiten und Fischerei), nach der das Angeln den Bestimmungen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU unterliege und Angler in Nord- und Ostsee deshalb ab 2019 verpflichtet wären, quotierte untermaßige Fische wie z. B. den Dorsch oder den Wolfsbarsch zu entnehmen, ausschließen, dass Anglerinnen und Angler in der Bundesrepublik Deutschland per EU-Verordnung gezwungen werden, unnötigerweise Fische zu töten und zu entnehmen, und auf welche Art und Weise wird sie das sicherstellen (bitte nach Art der Maßnahme, Intervention etc. aufschlüsseln)?