Umgang mit internationalen Fahndungsersuchen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung nach dem jüngsten Fall eines von ihr zurückgenommenen Fahndungsersuchens nach Doğan Akhanlı ihren Austausch mit anderen Mitgliedstaaten der EU über mögliche Konsequenzen fortgesetzt, der "insbesondere den Umgang mit Fahndungsersuchen" via Interpol thematisieren sollte (Bundestagsdrucksache 18/13652, Antwort zu Frage 21), und welche Lösungen für den Umgang mit aktuellen Fahndungs- und Rechtshilfeersuchen aus der Türkei wurden anknüpfend an ein bereits bestehendes Gesprächsformat bei einem "Expertentreffen in Brüssel" beraten, zu dem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz laut besagter Drucksache für Ende September 2017 eingeladen hatte?