Umgang mit Fällen von Bigamie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurde im Fall einer in Deutschland lebenden syrischen Familie, bestehend aus einem Ehemann, vier Ehefrauen und insgesamt 23 Kindern (vgl. www.rhein-zeitung.de/region/lokales/westerwald_artikel,-syrischer-geschaeftsmann-reist-mit-vier-ehefrauen-und-23-kindern-ein-_arid,1539821.html), sowie bei vergleichbaren Fällen von Familien mit mehreren Ehefrauen nach Kenntnis der Bundesregierung Anklage wegen Bigamie erhoben, oder wie wird in solchen Fällen üblicherweise verfahren (bitte auch ggf. Hinweis auf Anzahl dieser Fälle bzw. Anklagen)?