Umgang mit entdeckten Identitätsfälschungen von Asylbewerbern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit trifft es zu, dass bei entdeckten Identitätsfälschungen durch Dokumente von Asylbewerbern keine Anzeigen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstattet wurden?<br /> <br /> Inwieweit werden die Fälle nunmehr auf der gesetzlichen Grundlage auch rückwirkend aufgearbeitet und Asyl nicht gewährt?