Umgang mit Einnahmen aus Kartellstrafen im Rahmen des europäischen Haushaltes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Deutschlands Vertreter bei der Europäischen Union Michael Clauß im Rahmen der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen mit dem Europäischen Parlament in Betracht zieht, europäische Kartellstrafen nicht mehr an die nationalen Haushalte zurückzugeben, sondern im Rahmen des europäischen Haushaltes zu verausgaben (www.spiegel.de/politik/deutschland/streit-um-e u-corona-hilfen-verhaertete-fronten-a-5d0b356b-2b57-4d7b-b345-a2269009119a), und falls ja, welche Beweggründe hat die Bundesregierung hierfür?