Umgang mit durch den Borkenkäfer verursachten Waldschäden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Soll schadhaftes, vom Borkenkäfer befallenes Holz auch aus Wäldern, die sich selbst überlassen werden, nach Auffassung der Bundesregierung herausgeholt werden dürfen, und wenn nein, wie soll sichergestellt werden, dass die sich selbst überlassenen Waldflächen nicht als Brutstätten für die weitere Ausbreitung des Borkenkäfers dienen?