Umgang mit der sogenannten Cyberkriminalität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie plant die Bundesregierung, dem kontinuierlich wachsenden Deliktsbereich der Cyber- kriminalität (vgl. BKA Bundeslagebild Cybercrime 2015) zu begegnen und insbesondere die zu Strafverfolgung, Strafaufklärung und Verbrechensprävention nötigen informationstechnischen Fähigkeiten bei den befassten Behörden zu verbessern?