Umgang mit den Zeitnischen der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin und deren Tochter NIKI
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind die Zeitnischen (Slots) der insolventen Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG und deren Tochter Niki Luftfahrt GmbH in den Zeitnischenpool zurückgefallen und wurden diese durch den Flughafenkoordinator aus dem Zeitnischenpool an antragstellende Luftfahrtunternehmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 793/2004 i. V. m. der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 vergeben, oder wurden alle oder einige Zeitnischen nach den genannten Verordnungen durch Übertragungen, die dem Flughafenkoordinator gemeldet und durch diesen bestätigt wurden, weitergegeben?