Umgang mit den US-Sanktionsdrohungen gegen am Bau der Ostseepipeline Nord Stream 2 beteiligte Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass nach mir vorliegenden Informationen die Schweizer Regierung durchgesetzt hat, dass Gespräche der US-Botschaft, in denen einheimische Unternehmen wegen ihrer Beteiligung am Bau der Ostseepipeline Nord Stream 2 mit Sanktionen bedroht wurden, ausschließlich in Anwesenheit von Vertretern der Schweizer Regierung in Gebäuden der Schweizer Regierung stattfinden durften, und warum hat die Bundesregierung hier nicht zur gleichen Praxis gegriffen, obwohl diese Sanktionen nach ihrer Auffassung gegen das Völkerrecht verstoßen (www.dw.com/de/europar%C3%BCsten-f%C3%BCr-den-wirtschaftskrieg/a-55464497) und der Bundesaußenminister erklärte, "Über unsere Energiepolitik und Energieversorgung entscheiden wir hier in Europa." (ebd.)?