Umgang mit den Mitarbeitern von Edeka in Mülheim an der Ruhr im Rahmen der Fusion Edeka/Kaiser's Tengelmann
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern bewertet die Bundesregierung das Vorgehen des Unternehmens EDEKA gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Mülheim an der Ruhr (Stodollick, Mirko: Psychokrieg: Ex-Tengelmänner in Mülheim klagen über Edeka, in WAZ Plus, 20. März 2018) als "qualitative Beschäftigungssicherung" im Sinne der Nebenbestimmungen der Ministererlaubnis EDEKA/Kaiser’s Tengelmann (KT), und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit die in der Ministererlaubnis vereinbarten Bedingungen zur Konzernfusion auch eingehalten werden?