Umgang mit den durch Abschaffung des Betreuungsgeldes betroffenen Familien durch das BMFSFJ
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie plant das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hinsichtlich der Abschaffung des Betreuungsgeldes, mit Fällen umzugehen, die nicht dem Bestandsschutz unterliegen, bei denen Familien sich jedoch in ihrer Lebensplanung auf die zu diesem Zeitpunkt geltende Gesetzeslage verlassen haben, etwa der Arbeitgeber bereits vor Geburt des Kindes darüber informiert wurde, dass eine Auszeit genommen wird und eine Vertretung gefunden, jedoch kein offizieller Antrag auf Betreuungsgeld gestellt wurde?