Umgang mit britischen Festnahme- und Auslieferungsersuchen im Brexit-Fall
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ist der Bundesregierung über den einheitlichen oder unterschiedlichen Umgang der EU-Mitgliedstaaten (insbesondere deutscher Justizbehörden) mit britischen Festnahme- und Auslieferungsersuchen im Rahmen des Europäischen Haftbefehls bekannt, wenn Großbritannien die Europäische Union verlassen haben wird, und müssen ggf. Inhaftierte aus Sicht der Bundesregierung am 30. März 2019 entlassen werden, um sie anschließend auf Grundlage eines anderen Auslieferungsersuchens (etwa nach dem Europaratsübereinkommen) wieder in Haft nehmen zu können?