Umgang mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen bei geplanter Einschränkung der beitragsfreien Ehegatten-Mitversicherung in der GKV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie plant die Bundesregierung im Falle einer Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit den bestehenden bilateralen Sozialversicherungsabkommen (u. a. mit der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien und Tunesien) umzugehen, die eine Mitversicherung von im Ausland lebenden Familienangehörigen vorsehen, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Abkommen aufzukündigen oder anzupassen, um eine rechtliche oder finanzielle Ungleichbehandlung gegenüber im Inland lebenden Versicherten zu vermeiden?