Umgang mit Anfragen von Journalisten nach dem Informationsfreiheitgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Treffen die Aussagen (vgl. www.zeit.de/digital/ internet/2013-04/ifg-informationsfreiheit-protokolle) zu, dass die Bundesregierung IFG-Anfragen von Journalistinnen und Journalisten besonders kritisch gegenübersteht, und sollte die Bundesregierung diese Frage verneinen, wie bewertet die Bundesregierung dann die Tatsache, dass in den Medien verstärkt entsprechende Berichte auftauchen?<br /> <br /> Ist es richtig, dass – wie die Protokolle es nahelegen – IFG-Anfragen von Journalisten nachrangig behandelt und vor allem dahingehend geprüft werden, mit welcher Ausnahmeregelung diese abgelehnt werden können, und was ist die Begründung für dieses Vorgehen?