Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind die in den Medienberichten zitierten (und online abrufbaren) Protokolle zum "Erfahrungsaustausch IFG" (vgl. hierzu www.zeit.de/digital/internet/ 2013-04/ifg-informationsfreiheit-protokolle) mit der Hausleitung des Bundesministeriums des Innern abgestimmt, und entsprechen die darin vertretenen Positionen denen der politischen Leitung des Hauses? <br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Protokolle einzig die Schlussfolgerung zulassen, dass der Erfahrungsaustausch dem Ziel dient, Begründungen zu finden, entsprechende IFG-Anfragen (IFG = Informationsfreiheitsgesetz) abzulehnen, und entspricht dies auch den Vorgaben des Bundesministeriums des Innern bzw. der Bundesregierung?