Umgang Frankreichs mit der Gelbwesten-Bewegung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Form hat die Bundesregierung infolge der Rüge Frankreichs durch die Menschenrechtskommissarin des Europarates wegen der gegen die „Gelbwesten“ angewandten Gewalt sowie geplanter Eingriffe in das Versammlungsrecht und der Festnahmen von Personen, die sich keines Vergehens schuldig gemacht haben, versucht, auf die französische Regierung mit dem Ziel, sie zur Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen zu drängen, einzuwirken, und plant die Bundesregierung ein Verbot des Einsatzes von Hartgummigeschossen, wie es der Europarat von Frankreich gefordert hat, in Deutschland gesetzlich zu verankern?