Umgang des Bundesgesundheitsministeriums mit Oppositionsanfragen im Rahmen des "informellen Fragewesens"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie legitimiert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seinen Grundsatz, dass "im Rahmen des ‚informellen Fragewesens‘ nur MdB-Anfragen der Koalitionsfraktionen durch eine Stellungnahme des BMG beantwortet" werden, wie mir auf eine schriftliche Fachanfrage an das Parlamentsreferat des BMG mitgeteilt wurde, wobei ich "um Verständnis", gebeten wurde, "dass wir Ihre Anfragen nicht mehr auf diesem Wege beantworten können", und wie bewertet das BMG auf Basis dieser Herangehensweise den Gleichheitsgrundsatz gegenüber frei gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages?