Umgang der Regierung Aserbaidschans mit Oppositionellen und deren Angehörigen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang der Regierung Aserbaidschans mit Personen, die sich regierungskritisch äußern und an oppositionellen Versammlungen in der Öffentlichkeit teilnehmen, und was weiß die Bundesregierung über mindestens 50 konkrete Fälle, in denen Angehörige von in die Europäische Union (darunter mehrere nach Deutschland) geflohenen zivilgesellschaftlichen Aktivistinnen und Aktivisten aus Aserbaidschan zum Ziel staatlicher Einschüchterungs- und Erpressungsversuche in Aserbaidschan werden (u. a. Festnahmen, behördliche Vorladungen, Haft- und Kündigungsandrohungen, Folter; siehe www.eng.kavkaz-uzel.eu/articles/47202/)?