Umgang der britischen Regierung mit EU-Haftbefehlen im Falle eines Brexits
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie die britische Regierung im Falle eines geordneten oder "harten" Brexit mit EU-Haftbefehlen umzugehen gedenkt, die aus meiner Sicht in einigen EU-Mitgliedstaaten ab dem 29. März 2019 ungültig sind und deshalb in INTERPOL-Fahndungen oder bilaterale Ersuchen zur Festnahme und Überstellung umzuwandeln wären, und was ist der Bundesregierung dazu bekannt, auf welche Weise INTERPOL bzw. ein britisches INTERPOL-Zentralbüro mit dem Umschreiben entsprechender Ersuchen befasst ist?