Umfassender Flüchtlingsschutz angesichts der Corona-Pandemie
Vereinbarung von Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Ländern: Abschiebestopp- und Bleiberechtsregelungen im Sinne eines allgemeinen Abschiebemoratoriums, Aussetzen von Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung und Übernahme inhaltlicher Asylprüfung durch das BAMF, möglichst dezentrale Unterbringung der Geflüchteten und Ermöglichung der Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, perspektivisch Auflösung großer Sammelunterkünfte, unbürokratischer Zugang zu ungekürzten Sozial- und Gesundheitsleistungen unabhängig vom Aufenthaltsstatus, Bereitstellung mehrsprachiger Informationen; Aufnahme von Schutzsuchenden aus Griechenland sowie von aus Seenot geretteten Flüchtlingen, Engagement auf EU-Ebene für eine Unterstützung überproportional belasteter Erstaufnahmestaaten