Umfassende Entschädigung für Radarstrahlenopfer der Bundeswehr und der ehemaligen NVA
Gleichbehandlung von radargeschädigten ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr und der NVA, Unterstützung der unterschiedlichen Anerkennungs- und Entschädigungsverfahren, Ermessens- bzw. Beurteilungsspielräume, Beteiligung der Radargerätehersteller an den Entschädigungskosten, Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Aufklärung der Verstrahlung, Wiederaufnahme der Arbeit der Radar-Kommission, jährliche Berichterstattung an den Deutschen Bundestag, Verbesserung der Strahlensicherheit