Umfassende Entschädigung für Radarstrahlenopfer der Bundeswehr, der ehemaligen NVA und ziviler Einrichtungen
Gleichbehandlung radargeschädigter ehemaliger Angehöriger der Bundeswehr, der NVA sowie ziviler Einrichtungen der früheren DDR und des Bundes, Unterstützung der unterschiedlichen Anerkennungs- und Entschädigungsverfahren im Sinne der Betroffenen, Ermessens- bzw. Beurteilungsspielräume, Beteiligung der Radargerätehersteller an den Entschädigungskosten, erneute Einberufung einer unabhängigen Expertenkommission sowie einer Radar-Kommission, Berichterstattung an den Deutschen Bundestag