Umfang und Einsatz überschüssiger übertragbarer Emissionsberechtigungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang verfügt die Bundesrepublik Deutschland über überschüssige übertragbare Emissionsberechtigungen aus multilateralen Klimaschutzsystemen wie dem Kyoto-Protokoll und der Effort-Sharing-Richtlinie der Europäischen Union, und wie geht die Bundesregierung mit diesen Emissionsberechtigungen um?