Umfang des Einsatzes von Bundesbeamten für nicht-hoheitliche Aufgaben
<div>Originaltext der Frage(n):</div> <div> </div> <div>In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den obersten Bundesbehörden und übrigen Bundesbehörden Beamtinnen und Beamte für die Bearbeitung nicht-hoheitlicher Aufgaben eingesetzt (bitte nach aktuell und für die vergangenen zehn Jahre aufgeschlüsselt darstellen)?</div>