Umfang der von Krankenkassen zu erstattenden Fahrtkosten zu Nachsorgeuntersuchungen nach einer Organspende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang müssen Krankenkassen die Fahrkosten für die Nachsorgeuntersuchungen im transplantationsdurchführenden Krankenhaus nach einer Organspende erstattet werden, wenn die Organspende in einer entfernten Klinik genehmigt wurde und damit entsprechend notwendig war, und sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf hinsichtlich der Erstattung dieser Fahrkosten?