Umfang der von Gerichten ausgesprochenen Anerkenntnisurteile
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Liegen der Bundesregierung, die nach Angabe des Bundesministeriums der Justiz davon ausgeht, dass die Gerichte allenfalls in zwischen 2 Prozent bis 5 Prozent aller Verfahren von der Möglichkeit des Erlasses eines Teilurteils Gebrauch machen, Informationen darüber vor, wie hoch daneben der Anteil der von den Gerichten ausgesprochenen Anerkenntnisurteile ist?</span>