Umfang der Unterstützungspflichten des BSI für Sicherheitsbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wurden die Unterstützungspflichten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Wahrung der Aufgaben von Sicherheitsbehörden mit dem verabschiedeten NIS-2-Umsetzungsgesetz angesichts langjähriger Diskussionen um unzureichende Unabhängigkeit des BSI von den Interessen von Sicherheitsbehörden nicht beschränkt, sondern hinsichtlich § 3 Absatz 1 Nummer 18 des BSI-Gesetzes sogar erweitert, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fraktion der AfD in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zu NIS-2 (Bundestagsdrucksache 21/2782), dass die vom Innenausschuss darin empfohlenen Änderungen am Entwurf der NIS-2-Umsetzung bewirken, dass das BSI anders als bisher künftig auch in Fällen von Ausländerextremismus, der sich gegen Menschen im Ausland richte, zur Mitwirkung an den Aufgaben von Sicherheitsbehörden aufgefordert sei?