Umfang der Übungslufträume über den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung die beiden bereits bestehenden Übungslufträume über den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels, und welchen Umfang hätte nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die US-Luftwaffe beantragte Zusammenlegung der bereits bestehenden Luftübungsräume über den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels (vgl. Mündliche Frage 7 des Abgeordneten Tobias Pflüger, Plenarprotokoll 19/211, S. 26653)?