Umfang der Staatsleistungen an die Kirchen seit dem Jahr 1990
Staatsleistungen an die Kirchen seit der Wiedervereinigung, Verwendung in den Bistümern (Bezahlung von Neubauten und Gehältern), Anerkennung des Verfassungsauftrags zur Schaffung eines Grundsätzegesetzes (Art. 140 GG) durch die Bundesregierung, Verhandlungen mit den Kirchen über eine Ablösungssumme aufgrund der Debatten zum Gesetzentwurf über die Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)